
Anschlussheilbehandlung
Gegebenenfalls kommt für Sie eine ambulante oder stationäre Rehabilitation in Frage. Nach der radikalen Prostatektomie steht Ihnen eine Anschlussheilbehandlung zu. In der Regel dauert eine solche Rehabilitationsmaßnahme drei Wochen. Sie beginnt in der Regel frühestens drei Wochen nach Ihrem Klinikaufenthalt.
Zuständig für diese Reha-Maßnahme ist die Deutsche Rentenversicherung, auch wenn Sie privat versichert sind. Wenn Sie Beamter sind, ist sowohl die Beihilfe, als auch die private Krankenversicherung zuständig. Sollten Sie eine Anschlussheilbehandlung wünschen, ist es organisatorisch notwendig, dies schon in den ersten Tagen des stationären Aufenthaltes mitzuteilen. Ansprechpartner ist das AHB-Team.
Für die Anmeldung benötigen wir (ohne diese Angaben ist keine AHB-Anmeldung möglich):
- den Namen Ihres Rentenversicherungsträgers
- Ihre Rentenversicherungsnummer (Angaben hierzu finden Sie auf Ihrem Renteninformationsschreiben oder Rentenbescheid-Ausweis)
- den Namen der privaten Krankenversicherung und Ihre Versicherungsnummer
- (bei Beamten) den Namen der Beihilfekasse und Ihre Personalnummer
Für die Anschlussheilbehandlung nach radikaler Prostatektomie gibt es viele spezialisierte Einrichtungen. Unser AHB-Team berät und unterstützt Sie gern bei der Organisation und Planung. Eine Kollegin unseres AHB-Teams wird zu Beginn Ihres Aufenthalts auf Sie zukommen und Sie über die Möglichkeiten der Anschlussheilbehandlung informieren.
Eine Anschlussheilbehandlung ist nicht zwingend medizinisch notwendig. Prinzipiell kann Schließmuskeltraining auch ambulant und heimatnah durchgeführt werden. Zudem erlangen viele Patienten auch ohne krankengymnastische Maßnahmen die komplette Kontinenz.
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung einer Anschlussheilbehandlung nach der Entlassung nicht mehr möglich ist!
Wir sind für Sie da!



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